Rechtliches — Uhrwald
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 28. Februar 2026 · Gültig ab: 1. März 2026
Diese AGB regeln die vertragliche Grundlage zwischen Uhrwald (nachfolgend «Auftragnehmer») und dem Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») für alle Uhrenreparatur-, Inspektions- und Restaurationsleistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
1. Begriffsbestimmungen
- «Dienstleistung»: Alle durch Uhrwald erbrachten Tätigkeiten, insbesondere Inspektionen, Revisionen und Materialerneuerungen.
- «Auftraggeber»: Die natürliche oder juristische Person, die eine Dienstleistung bei Uhrwald in Auftrag gibt.
- «Auftrag»: Die schriftliche oder mündlich bestätigte Vereinbarung über den Umfang einer Dienstleistung.
- «Werkstück»: Die zur Bearbeitung übergebene Uhr oder ein Teil davon.
2. Vertragsabschluss und Geltungsbereich
Ein Auftrag kommt zustande, wenn Uhrwald eine Anfrage schriftlich oder mündlich bestätigt hat. Mit der Übergabe des Werkstücks oder der schriftlichen Auftragsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.
Für Dienstleistungen gilt ausschliesslich Schweizer Recht, insbesondere die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR).
Diese AGB gelten für Auftraggeber ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in der Schweiz oder dem angrenzenden Ausland.
3. Leistungsbeschreibung
Uhrwald erbringt folgende Dienstleistungen:
- Post-Kauf-Inspektion (CHF 200): Rein observatorische Prüfung des Werkstücks. Keine Reparaturen inbegriffen, sofern nicht separat beauftragt.
- Grand Complication Overhaul (CHF 980): Umfassende Revision komplexer Uhrenwerke. Laufzeit 4–8 Wochen. Fotodossier inbegriffen.
- Leuchtmassen-Erneuerung (CHF 340): Neuauftrag von Leuchtmasse auf Zeigern, Stundenindizes oder Zifferblatt.
Alle Preise sind in CHF angegeben und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (soweit anwendbar). Zusätzliche Leistungen werden vor Ausführung separat angeboten und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
4. Übergabe und Rückgabe des Werkstücks
Das Werkstück kann persönlich im Atelier (Hauptgasse 41, 4600 Olten) übergeben oder nach vorheriger Absprache per versichertem Versand eingesandt werden. Der Auftraggeber trägt die Transportkosten sowie das Transportrisiko bis zur Übergabe.
Bei Rückgabe wird das Werkstück nach abgeschlossener Leistung zur Abholung bereit gehalten oder auf Wunsch versichert zurückgesandt. Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Fristen und Lieferzeiten
Zeitangaben sind Richtwerte und keine verbindlichen Zusagen, sofern nicht schriftlich als verbindlich vereinbart. Uhrwald informiert den Auftraggeber proaktiv, wenn eine Verzögerung absehbar ist. Der Auftraggeber kann bei erheblicher Verzögerung einen neuen Termin setzen und nach fruchtlosem Ablauf vom Auftrag zurücktreten.
6. Zahlung
Die Zahlung des vereinbarten Betrags ist bei Abholung oder vor Rückversand des Werkstücks fällig. Akzeptierte Zahlungsmittel: Barzahlung, Banküberweisung, EC-Karte. Bei Aufträgen über CHF 500 kann eine Anzahlung von bis zu 30% verlangt werden.
Bei Zahlungsverzug ist Uhrwald berechtigt, das Werkstück zurückzubehalten, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist.
7. Widerruf und Stornierung
Ein Auftrag kann vom Auftraggeber schriftlich storniert werden, solange mit der Arbeit noch nicht begonnen wurde — ohne Kosten. Nach Arbeitsbeginn werden erbrachte Leistungen anteilsmässig in Rechnung gestellt. Für die Post-Kauf-Inspektion gilt: Wurde der Bericht bereits erstellt, ist der vollständige Betrag geschuldet.
8. Mängel und Gewährleistung
Uhrwald erbringt alle Leistungen mit der Sorgfalt eines Fachbetriebs. Bei nachgewiesenen handwerklichen Mängeln, die ausschliesslich auf die ausgeführte Arbeit zurückzuführen sind, werden diese innert angemessener Frist kostenlos behoben.
Ausgeschlossen sind Mängel, die auf bereits vorhandene Schäden, Materialermüdung, Fremdeingriffe oder unsachgemässen Gebrauch nach der Rückgabe zurückzuführen sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Rückgabe des Werkstücks.
9. Haftungsbeschränkung
Uhrwald haftet für Schäden am Werkstück, die durch nachweisliche Fahrlässigkeit bei der Ausführung entstehen. Die Haftung ist auf den Zeitwert des Werkstücks begrenzt, sofern keine absichtliche Handlung vorliegt.
Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder immaterielle Schäden übernimmt Uhrwald keine Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10. Geistiges Eigentum
Alle Inhalte dieser Website — Texte, Bilder, Struktur — sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt.
Das erstellte Fotodossier (bei Grand Complication Overhaul) wird dem Auftraggeber zur persönlichen Nutzung übermittelt. Eine Weitergabe zu kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung von Uhrwald.
11. Vertraulichkeit
Uhrwald behandelt alle Informationen zum Werkstück und zur Identität des Auftraggebers vertraulich. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung notwendig ist.
12. Auftragsabbruch und nicht abgeholte Werkstücke
Werkstücke, die nach schriftlicher Aufforderung nicht innert 60 Tagen abgeholt wurden, können nach weiterer Ankündigung an einen gemeinnützigen Fonds übergeben oder versteigert werden. Der Erlös wird zur Deckung offener Kosten verwendet.
13. Streitbeilegung und Gerichtsstand
Uhrwald strebt bei Differenzen zuerst eine einvernehmliche Lösung an. Bitte nehmen Sie bei Unklarheiten zuerst direkt Kontakt auf.
Sofern keine gütliche Einigung erzielt wird, gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Olten (Kanton Solothurn), sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben.
Für Verbraucher besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle des Kantons Solothurn anzurufen.
14. Änderungen der AGB
Uhrwald behält sich vor, diese AGB anzupassen. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung. Wesentliche Änderungen werden auf der Website bekanntgemacht.